LOGO_NEU

ALLGEMEINE WETTSPIELORDNUNG

Diese Wettspielordnung gilt als Rahmenausschreibung für alle vorgabenwirksame (vgw), nicht vorgabenwirksamen (nvgw) Wettspiele und jeden Extra Day Score (EDS) des Golfpark Rosenhof. Regelungen in den Einzelausschreibungen haben Vorrang. Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des DGV sowie der Wettspielordnung und den Platzregeln des Golfpark Rosenhof. Das Wettspiel wird nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen des DGV ausgerichtet. Die Einsichtnahme in die DGV-Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.

Zur Vereinfachung wird die Bezeichnung Spieler synonym für Spielerin und Spieler verwendet.

  1. Teilnahmeberechtigung/Teilnahmebegrenzung

1.1. Teilnahmeberechtigung
Alle Mitglieder des GCMT und Gäste sind grundsätzlich an den zu
den Wettspielen teilnahmeberechtigt. In der Einzelausschreibung werden die teilnahmeberechtigten Personen benannt.

1.2 Teilnahmebegrenzung
Der GCMT ist berechtigt, eine Teilnahmebegrenzung für einzelne Wettspiele festzulegen. Dies wird in den Einzelausschreibungen bekannt gegeben.

1.3. Vorgabengrenze
Der GCMT ist berechtigt, eine Vorgabengrenze für einzelne Wettspiele festzulegen. Dies wird in den Einzelausschreibung bekannt gegeben.

  1. Meldungen/Meldegebühr

2.1 Meldungen
Meldeschluss ist grundsätzlich einen Tag vor dem Wettspiel 15.00 Uhr, soweit in einer Einzelausschreibung nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist. Meldungen online über mygolf.de, per Email, einen Anruf oder persönlich im Sekretariat.

2.2. Meldegebühr
Die Meldegebühr ist vor dem Start zu begleichen. Dies kann über Barzahlung, EC- oder Kreditkarten erfolgen. Spieler, die unentschuldigt einem Wettspiel fernbleiben und ihre Meldegebühr nicht entrichtet haben, erhalten eine Rechnung.
Bei Absage nach Meldeschluss wird die Startgebühr in Rechnung gestellt. Bei Vorlage eines Attest wird das Startgeld nicht fällig.
Bei Nichtbegleichung der Rechnung, behält sich der Spielausschuss vor, den Spieler für Wettspiele zu sperren.

  1. Startzeiten

Diese können frühestens 2 Stunden nach Meldeschluss Online oder im Sekretariat abgefragt werden. Bei Angabe der Mobilnummer erfolgt die Benachrichtigung per SMS. Änderungsvorbehalte der Spielleitung.

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung, Startliste und Flightzusammenstellung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit).
Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

  1. Spielleitung

Die Mitglieder der Spielleitung werden spätestens vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste oder Infotafel bekanntgegeben. Starter Handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

  1. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 5.6a)

Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangegangene Spielergruppe verloren oder hat sie mehr Zeit als die vorgegebenen Richtzeiten benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so gilt dies als Verstoß gegen Regel 6-7.

Strafe für Verstoß:

Lochspiel:

Zählspiel:

  1. Verstoß: Lochverlust
    2. Verstoß: Lochverlust
    3. Verstoß: Disqualifikation
  2. Verstoß: 1 Schlag
    2. Verstoß: Grundstrafe
    3. Verstoß: Disqualifikation

Richtzeiten: sind auf der Zählkarte angegeben, oder generell 2 Stunden 10 Minuten für 9 Loch.

  1. Spielunterbrechung

Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anm. zu Regel 5.7)

Sofortige Spielunterbrechung Wiederaufnahme des Spiels Spielabbruch

1 langer Signalton 2 lange Signaltöne 3 lange Signaltöne

Bei sofortiger Spielunterbrechung muss das Spiel umgehend unterbrochen werden – Wiederaufnahme des Spiels nur auf Anordnung der Spielleitung. Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen
Strafe für Verstoß: Disqualifikation

 

  1. Üben/Nachputten (Regel 5.5b)

Zwischen dem Spielen von zwei Löchern, darf ein Spieler auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag spielen und darf die Oberfläche des zuletzt gespielten Lochs nicht durch Rollen eines Balls prüfen.

Strafe für Verstoß:

Zählspiel: 2 Schläge am nächsten Loch Lochspiel: Lochverlust am nächsten Loch Verstoß am letzten Loch: Strafe gilt für dieses Loch

  1. Caddies (Regel 10.3)

Dem Spieler ist es gestattet, einen Caddie einzusetzen, der ihm seine Schläger trägt, ihn berät und ihm anderweitig während der Runde hilft, aber es gibt Einschränkungen, was dem Caddie erlaubt ist (Regel 10.3b)

Strafe für Verstoß: Regel 10.3a, Seite 97)

Siehe „Offizielles Handbuch“, Leitlinien für die Spielleitung, Abschnitt 8; Musterplatzregel H-1 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die den Einsatz von Caddies untersagt oder vorschreibt oder den Spieler in der Wahl des Caddies einschränkt.

  1. Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Geräts durch den Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

  1. Fahren/Mitfahren in Golfwagen o.ä. Fahrzeugen (Dec.33-1/8)

Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht (Dec. 33-1/8). Für alle anderen Spieler und Caddies gilt der Wortlaut und bei Verletzung der Bedingung das Strafmaß zu „Beförderung“ gemäß Nr.8, Anhang I, Teil C, Seite 213 der Golfregeln.

Strafe für Verstoß:

Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, höchstens jedoch 2 Löcher Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, höchstens jedoch 4 Schläge Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeugs einstellen, andernfalls wird er disqualifiziert.

  1. Wertung bei Spielabbruch

Wird ein von der Spielleitung unterbrochenes Wettspiel nicht mehr wieder aufgenommen oder wird das Wettspiel aufgrund eindeutiger Wetterlage sofort abgebrochen, so werden nur die Unterspielungen vorgabenwirksam gewertet. (Ziff. 2.2.5.2. (b) Seite 116 der DGV Vorgaben- und Spielbestimmungen).

  1. Reduzierung des Teilnehmerfeldes/Warteliste

Ist eine Begrenzung der Teilnehmer wegen einer zu hohen Meldezahl notwendig, werden die Meldungen nach zeitlichem Eingang berücksichtigt. Das Sekretariat führt bei Überschreitung der Meldezahl eine Warteliste mit zeitlichem Eingang.

  1. Einspruch/Protest

Ein Einspruch gegen die Vorgabewirksamkeit des Turniers, Wertungen oder Schlagzahlen kann nur schriftlich begründet werden und bis spätestens 15 Minuten nach der Siegerehrung erhoben werden.

  1. Abgabe der Zählkarte (Regel 3.3(2))

Zählkarten sind unmittelbar nach Beendigung der Runde im Clubsekretariat abzugeben. Die Zählkarte gilt als abgegeben, wenn der der Spieler das Sekretariat verlassen hat.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation

  1. Zählerbestimmung

Soweit die Zählerbestimmung nicht durch Computerausdruck oder durch den Starter erfolgte, ist es den Spielern freigestellt, wie die Karten getauscht werden.

  1. Beendigung von Wettspielen (Regel 3.2a (5))

Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde. Bei einer Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation als beendet, wenn der Spieler in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat.

  1. Verfahren bei Ergebnis-Gleichheit

Der Turnierausschreibung ist zu entnehmen, ob bei gleichen Ergebnissen für den ersten Platz ein Stechen (Sudden Death) erfolgt. Das Ergebnis des Stechens gilt jedoch nur für den ersten Platz. Ist kein Stechen vorgesehen bzw. bei weiterer Ergebnis-Gleichheit entscheidet das bessere Gesamtergebnis von 9 der zuletzt gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1,18,3,16,5,14,7,12,9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1,18,3,16,5,14, danach 1,18,3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Bei Lochwettspielen wird beginnend mit dem Loch, an dem das Lochspiel begann solange Loch für Loch weitergespielt bis der/die Sieger feststeht/feststehen. Im Vorgabe-Lochspiel werden die Vorgabeschläge wie in der vorgeschriebenen Runde angerechnet.

  1. Unsportliches Verhalten

Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so können gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende clubinterne Sanktionen verhängt werden:
a) Verwarnung

  1. b) Auflagen
    c) Befristete Wettspielsperre

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z. B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen Etikette sowie Manipulationen eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden. Unabhängig davon gilt Regel 1.2.. Bei schwerwiegendem Etikettenverstoß kann durch die Spielleitung die Strafe der Disqualifikation ausgesprochen werden (z.B. wissentliche Gefährdung anderer Spieler durch einen Schlag oder trotz Aufforderung zur Unterlassung fortgesetzt Etikettenverstöße begehen).

  1. Gutscheine

Turnierpreise in Form von Gutscheinen können bei Abwesenheit an der Siegerehrung bis 3 Monate nach dem Turnier im Clubsekretariat abgeholt werden, danach besteht kein Anspruch mehr.

  1. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclub) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in den Ziffern 7.3.1.5 bis 7.3.1.7. der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV (AMR) beschrieben, einverstanden. Einsichtnahme hierzu im Clubsekretariat oder unter www.golf.de/dgv/verbandsordnung.cfm

Spielleitung 01.01.2019