REGULARIEN DES DGV


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Auf der Golfanlage und bei Turnieren des Golfpark Rosenhof gelten die Regularien bzw. Spielregeln und Wettspielordnung des DGV in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Hier finden Sie die offiziellen Regularien bzw. Spielregeln des DGV.

Bitte beachten Sie die neuen Vorgaben und Spielbestimmstungen 2012 – 2018 des DGV

Hier finden Sie den Link zu den neuen Vorgaben- und Spielbestimmungen des DGV.

Ein Auszug aus Abschnitt 3, DGV-Vorgabensystem 

Jährliche Überprüfung der Vorgaben

  • Der Vorgabenausschuss muss nach Abschluss der Spielsaison alle Stammvorgaben daraufhin überprüfen, ob Sie das tatsächliche Spielpotenzial des betreffenden Spielers wiedergeben (Nr. 3.15.1). Als Grundlage der Überprüfung werden mindestens vier vorgabewirksame Ergebnisse/Saison benötigt. Diese Vorgaben werden im Vorgabenstammblatt als „aktiv“ gekennzeichnet. Eine Formel rechnet ein Durchschnittsergebnis. Liegt dieses Ergebnis außerhalb einer bestimmten Toleranz, wird eine Anpassung vorgenommen. Der Vorgabenausschuss muss den Spieler über die Veränderung seiner Vorgabe informieren.
  • Hat ein Spieler weniger als vier vorgabewirksame Ergebnisse in einem Kalenderjahr erspielt, so ist seine Stammvorgabe statistisch nicht aussagekräftig. Sie gilt als inaktiv und bleibt bei der jährlichen Überprüfung unverändert (Nr. 3.15.4)
  • In der Ausschreibung von Wettspielen kann eine aktive Stammvorgabe als Voraussetzung für den Gewinn von Preisen verlangt werden (Nr. 3.15.5).

Unterjährige Veränderung der Vorgabe durch den Vorgabenausschuss bei Vorliegen wichtiger Gründe oder in außergewöhnlichen Fällen

  • Liegen keine Erkenntnisse über die Spielstärke eines Spielers vor, kann es nicht sachgerecht sein, die Vorgabe in die eine oder andere Richtung anzupassen. Als wichtige Gründe für eine Vorgabenanpassung gelten üblicherweise nur dauerhafte, schwerwiegende gesundheitliche Probleme des Spielers (Nr. 3.16.1)
  • Gelangt der Vorgabenausschuss zu der begründeten Überzeugung, dass die Stammvorgabe eines Spielers zu hoch oder zu niedrig ist und ein falsches Bild von dessen tatsächlicher Spielstärke vermittelt, so hat der Vorgabenausschuss die Stammvorgabe des Spielers angemessen und um mindestens einen vollen Schlag herab- bzw. heraufzusetzen (Nr. 3.16.2).
  • Der Vorgabenausschuss darf kein festes Schema festlegen, nach dem DGV-Vorgaben geändert werden.  Es ist grundsätzlich nicht zulässig, ausschließlich ein einzelnes Ergebnis aus einem nicht vorgabewirksamen Wettspiel zur Veränderung der Vorgabe heranzuziehen, da hierdurch kein allgemeines Spielpotenzial ausgedrückt wird (Nr. 3.16.4).

Stand: Januar 2012