Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für die Nutzung des

Golfpark Rosenhof GmbH unter den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19)

Allgemein:

  • Falls Sie Symptome einer Covid-19 Infektion feststellen, bleiben Sie bitte zuhause. Sie bringen sich und andere Golfer in Gefahr.
  • Wer Symptome bemerkt sollte auf Golf verzichten. Auch wenn sich diese zunächst nur wie Erkältungssymptome anfühlen.
  • Körperkontakte zu anderen Personen sind auf dem Clubgelände nicht erlaubt. Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern zu anderen Personen auf dem gesamten Gelände (inkl. Parkplatz) ein.
  • Ohne Startzeit, gebuchte Trainerstunde oder Fittingtermin ist der Zutritt zum Gelände nicht gestattet. Besuche in der Gastronomie, im Sekretariat und Training auf den Übungsanlagen sind im Rahmen der unten genannten Vorgaben weiterhin möglich. Bei Besuch der Driving Range ist eine Eintragung in den hinterlegten Listen Pflicht.
  • Es sind Spielgruppen bis maximal 4 Personen zugelassen.
  • Gruppenbildungen sind entsprechend der geltenden Kontaktbeschränkungen auf der gesamten Anlage nicht erlaubt.
  • Hinweise und Anweisungen des Clubpersonals, der Greenkeeper und der Pros sind zu befolgen.

 

Golfplatz:

  • Die Steuerung des Zutritts zum Golfplatz erfolgt über die Vergabe von Startzeiten. Die Startzeiten können Sie bis max. 4 Tage im Voraus über Campo, per Email oder telefonisch über das Clubsekretariat buchen. 4 Spieler pro Startzeit sind möglich.
  • Der Start ist in Abständen von 10 Minuten ausschließlich an Tee 1 möglich. Quereinstiege und Abkürzungen dürfen nicht erfolgen.
  • Eine persönliche Anmeldung im Sekretariat vor Startzeit ist Pflicht.
  • Gehen Sie erst kurz vor Ihrer Startzeit zum ersten Abschlag.
  • Halten Sie im Startbereich den Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern zu anderen Spielern / Spielgruppen ein.
  • Bei einer Verspätung entfällt der Anspruch auf die gebuchte Startzeit.
  • Die Ballwascher sind entfernt. Nutzen Sie ggf. ein eigenes feuchtes Handtuch.
  • Die Waschplätze und Druckluftanlagen zur Reinigung der Golfausrüstung sind gesperrt.
  • Zur Vermeidung der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände im Spielbetrieb gelten bis auf weiteres Sonderplatzregeln zum Infektionsschutz:
    a) Der Flaggenstock darf nicht aus dem Loch entfernt werden.
    b) Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken/ Rechen entfernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sandes beeinträchtigt, darf der Ball straflos markiert, aufgenommen, gereinigt und innerhalb einer  Schlägerlänge bessergelegt werden. Erleichterung wird nicht gewährt wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist.
    c) Alle Hindernismarkierungen (gelbe, rote, blaue Pfähle) sind unbewegliche Hemmnisse und dürfen nicht berührt werden.
    d) Alle Entfernungsmarkierungen (Holzpfähle mit weißen Ringen) sind unbewegliche Hemmnisse und dürfen nicht berührt werden.
  • Die Toiletten am Clubhaus, auf dem Golfplatz und unterhalb der Driving Range sind geöffnet. Bitte beachten Sie beim Betreten den Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern und tragen Sie in Gemeinschaftsbereichen eine Mund-Nasen Bedeckung.
  • Bei Gewittergefahr sollte auf das Golfspiel verzichtet werden.
    Sollten Sie sich dennoch bei einem Gewitter auf dem Golfplatz aufhalten, nutzen Sie unsere Wetterschutzhütten. Tragen Sie in den Wetterschutzhütten unbedingt eine Mund-Nasen Bedeckung.
  • Achten Sie auch beim Durchspielen auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Mindestabstände.

 

Sekretariat /Clubhaus /Caddyräume:

  • In allen geschlossenen Räumen ist das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung vorgeschrieben.
  • Im Bereich der Clubgastronomie gelten die Vorschriften für gastronomische Betriebe.
  • Im Vorraum des Sekretariats und Pro-Shop dürfen sich max. 2 Personen gleichzeitig
  • In den Caddyräumen darf sich pro Gang maximal eine Person aufhalten. Die Räume sind
    zügig nach Abholung bzw. Abstellen der Golfausrüstung zu verlassen.
  • Die Duschen und Umkleidebereiche sind geöffnet. In den Umkleiden sind max. 6 Personen gleichzeitig erlaubt. Bitte beachten Sie beim Betreten den Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern und tragen Sie in Gemeinschaftsbereichen eine Mund-Nasen Bedeckung. Es müssen eigene Handtücher mitgebracht werden.

 

Gastronomie:

  • In der Clubgastronomie gelten die jeweils gültigen Verordnungen für gastronomische Betriebe.
  • Ein Zusammentreffen auf der Terrasse der Clubgastronomie ist (wie auf der gesamten Anlage) nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen gestattet.
  • Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Bereich der Clubgastronomie nicht gestattet.

 

Übungseinrichtungen:

  • Die Übungsanlagen dürfen eingeschränkt genutzt werden.
  • Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern muss zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden.
  • Auf den Übungsanlagen darf nur die eigene Ausrüstung genutzt werden.
    (Ausnahmen sind Fittingtermine mit separaten Hygieneschutzkonzepten.)
  • Auf der Driving Range sind Übungsbereiche gekennzeichnet (Matten-Abschlagsplätze oder unterteilte Gras-Übungsflächen). Es darf ausschließlich von diesen geübt werden.
    (2 Matten-Abschlagplätze sind für den Golfunterricht der Pros reserviert.)

 

Golfcarts:

  • Golfcarts dürfen wieder uneingeschränkt genutzt werden. Nach Nutzung werden die Carts desinfiziert.
  • Der Fahrer des Golfcarts darf innerhalb einer Golfrunde nicht gewechselt werden.

 

Turniere /EDS:

  • Alle Vorgaben für den allgemeinen Spielbetrieb gelten auch für Turniere bzw. EDS-Runden.
  • Die Scorekartenausgabe erfolgt zentral unter Verwendung von Mund-Nasen Bedeckung.
  • Die Scorekarte wird nur dem Spieler ausgehändigt.
  • Die Scorekarten werden nicht getauscht, jeder notiert sein eigenes Ergebnis. Eine Unterschrift des Zählers ist nicht erforderlich.
  • Die Scorekartenrückgabe erfolgt kontaktlos im gekennzeichneten Briefkasten.
  • Die Auswertung der Scorekarten erfolgt zentral unter Verwendung von Mund-Nasen Bedeckung und Einmalhandschuhen.
  • Die Entrichtung des Startgeldes erfolgt kontaktlos per SEPA-Mandat im Lastschrifteinzugsverfahren.
  • Sonderplatzregeln verhindern den Kontakt mit potenziell kontaminierten Flächen oder Gegenständen.
  • Siegerehrungen finden unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln im Außenbereich der Gastronomie kontaktlos statt. Preise werden nicht persönlich übergeben, sondern zur Abholung auf einem Tisch bereitgestellt. Eventuell auch per Email in Gutscheinform versendet.

 

Bei Verstoß gegen diese Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen ist der Vorstand verpflichtet, die Sportausübung mit sofortiger Wirkung zu untersagen.

Bei groben Verstößen behalten wir uns ein Platz- und Spielverbot von 4 Wochen vor.

 

01.07.2020, Andrew Payne & Norman Lang